Fachinformationssystem Boden Auskunft
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve führt ein Kataster über "altlastverdächtige Flächen". Derzeit sind darin etwa 1000 Grundstücke enthalten, für die aufgrund ihrer vorherigen Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, das Boden oder Grundwasser verunreinigt sind. Im wesentlichen sind dies:
- Altablagerungen. Der Begriff bezeichnet alte Deponien, Geländeauffüllungen, Aufhaldungen, usw.. und
- Altstandorte. Das sind Flächen ehemaliger Gewerbebetriebe bestimmter Branchen, bei denen in der Regel mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, z.B. stillgelegte Tankstellen, stillgelegte Galvanikbetriebe, und andere.
I. Orientierende Untersuchung einer Verdachtsfläche
Die Altlastverdachtsflächen werden nach und nach auf Veranlassung der Unteren Bodenschutzbehörde gutachtlich untersucht. Erst danach kann entschieden werden, ob sich der Altlastenverdacht bestätigt, oder eben auch nicht. Liegt eine Altlast vor, veranlasst die untere Bodenschutzbehörde die erforderlichen Schutz- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Umfang einer eventuell durchzuführenden Sanierungs- oder Beschränkungsmaßnahme ist von den örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnissen und der Sensibilität der Grundstücksnutzung abhängig.
Kostenträger ist in der Regel der Grundstückseigentümer, da es um die Abwendung von Gefahren geht, die von seinem Eigentum ausgehen.
II. Auskunft aus dem Altlastenkataster
Vor dem Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie wird dringend empfohlen, bei der Unteren Bodenschutzbehörde Einblick in das Verdachtsflächenkataster zu nehmen oder eine schriftliche Auskunft zu beantragen, um sich über einen eventuell vorhandenen Altlastenverdacht oder bereits vorliegende Untersuchungen zu informieren. Wenn Sie nicht der Eigentümer der Fläche sind, benötigen Sie zur Einholung der Auskunft eine Vollmacht des Eigentümers, dass Einsicht ins Altlastenkataster genommen werden darf.
Zu II:
Einfach Auskünfte sind gebührenfrei. Wenn jedoch zur Beantwortung Ihrer Frage umfangreichere Auswertungen durch die Fachingenieurin oder den Fachingenieur notwendig werden, sind Bearbeitungsgebühren nach Aufwand zu erheben.
(Ingenieurstundensätze - je angefangene halbe Stunde -)
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Nordrhein-Westfalen