Fachinformationssystem Boden Auskunft
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Es müssen konkrete Hinweise auf mögliche Schadstoffe im Boden vorliegen, die vor allem aus Datenrecherchen und Bodenuntersuchungen stammen. Die erfassten Flächen können aus dem Kataster gestrichen werden, wenn der Nachweis einer Schutzgutgefährdung nicht zu besorgen ist.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster werden grundsätzlich nicht telefonisch erteilt. Sie müssen schriftlich beantragt werden. Die Einverständniserklärung des Eigentümers ist aus Gründen des Datenschutzes zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung zu einem höheren Bearbeitungsaufwand führen.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bundes-Bodenschutzgesetz, Bundes-Bodenschutzverordnung, Landesbodenschutzgesetz, Umweltinformationsgesetz, Datenschutzgesetze
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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