Bauvorhaben Ahndung von OrdnungswidrigkeitenOnline erledigen

    Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Bei einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Bauen ohne Baugenehmigung) ist die Bauaufsichtsbehörde berechtigt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Wenn ein Tatbestand des § 84 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Wetfalen erfüllt ist, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 250.000 Euro verhängt werden. Hierbei wird ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Bauherren geahndet. Daher empfiehlt es sich immer, als Bauherr seine Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ernst zu nehmen und sich im Bedarfsfall fachkundige Unterstützung zu holen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bauaufsichtsamtes beraten Sie gerne, damit Verstöße gegen das Baurecht vermieden werden und ein Bußgeldverfahren gar nicht eingeleitet werden muss.

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    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsichts- und Hochbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de