Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Hinweise für Lüdinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden.

    Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt/verlängert werden behalten ihre Gültigkeit.

     

    Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.

    Wie lange ist der Kinderpass gültig?

    Der Kinderreisepass ist seit dem 01. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und kann jedes Jahr verlängert werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn er nocht nicht abgelaufen ist. Er ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebesjahres gültig.

    Wer stellt den Antrag ?

    Den Antrag auf Ausstellung eines Kinderpasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
    Das Kind muss zur Beantragung mitkommen!

    Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen.
    Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
    Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.

    Den Kinderreisepass können Sie, sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, sofort mitnehmen.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Passgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cd1cc945b4cfcef176eb157dc152df01

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-0

    Fax: 02591 926-139

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    • falls vorhanden: alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
    • aktuelles Lichtbild (Passbildgröße 3,5 x 4,5 cm) auch bei einer Verlängerung
    • schriftliche Einverständniserklärung
    • Ausweis oder Ausweiskopie vom nicht anwensenden Elternteil
    • Bei Erstantrag: Geburtsurkunde

     

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Was kostet ein Kinderreisepass?
    13,00 Euro, die Verlängerung des Kinderpasses kostet 6,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lüdinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de