Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl

    Hinweise für Monschau

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen.

    Bereits seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

    Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich.  

    Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen. 

    Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem "Merkblatt Kinderreisepass". Sie finden dieses im Downloadbereich.

     

    Downloadbereich

    • Antrag Kinderreisepass
    • Merkblatt Kinderreisepass

     

    WICHTIGE INFORMATION:
    Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_028c272e732bea079bb0ae96bf014363

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    • Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes.
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
    • Gültiges Ausweisdokument der Sorgeberechtigten.
    • Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärung (siehe Download) und Ausweise beider Sorgeberechtigten.
    • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Formulare

    Hinweise für Monschau

    Voraussetzungen

    Hinweise für Monschau

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Monschau
    • Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Die Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich immer erforderlich, unabhängig vom Alter.
    • Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    Passgesetze des Bundes und des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Monschau

    Fristen

    Hinweise für Monschau

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Monschau

    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau

    Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de