Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Das Jugendamt bietet allein erziehenden Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung an. Häufig empfiehlt es sich, nach einem eingehenden Beratungsgespräch minderjährige Kinder im Rahmen einer Beistandschaft durch das Jugendamt vertreten zu lassen.
Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich.
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot und kann zwei Aufgabenbereiche umfassen:
- die Vaterschaftsfeststellung und / oder
- die Geltendmachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
Die Beistandschaft kann auf eine dieser beiden Aufgaben beschränkt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, für mehrere Kinder eine Beistandschaft einzurichten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- schriftlicher Antrag
- Geburtsurkunde
- Personalausweis des beantragenden Elternteils
- Falls vorhanden: Unterhaltstitel, Scheidungsurteil
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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