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    Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Einem minderjährigen Kind steht Unterhalt zu. Der Unterhalt muss von dem Elternteil gezahlt werden, mit dem es nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

    Die Höhe des monatlichen Unterhalts hängt vom Einzelfall ab. Sie richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig

    • vom Alter des Kindes,
    • dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und
    • der Anzahl weiterer Unterhaltsberechtigter.

    Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, kann seine Zahlungspflicht beim Jugendamt beurkunden lassen. Dies ist nur freiwillig möglich.

    Hinweis:

    Für alle Fragen rund um den Unterhalt steht das Jugendamt für Sie bereit. Es informiert, berät und unterstützt - kostenlos - in Sachen Betreuungsunterhalt, also der Versorgung und Betreuung des Kindes, sowie Barunterhalt für das Kind. Nicht zuständig ist das Jugendamt für Ehegattenunterhalt. Bei Fragen zum Ehegattenunterhalt können Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

    Sie können das Jugendamt damit beauftragen, die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festzustellen und den Anspruch durchzusetzen.

    Wenn Sie Fragen zum Betreuungsunterhalt haben oder eine Beistandschaft einrichten möchten, kontaktieren Sie bitte eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem Bereich " Beistandschaft".

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstr. 17

    32052 Herford

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    Technisch geändert am 07.02.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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