Wertstoffe
Wertstoffe
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
mags stellt auf Antrag gemeinsame Rolltonnen in der geeigneten Größe zur Verfügung. Grundlage dafür ist das Mindestvolumen, welches die Abfallsatzung regelt. Bitte beachten Sie: Das ist nur möglich, wenn die beiden Grundstücke eine gemeinsame Grenze haben. Rolltonnen, die wegen der gemeinsamen Nutzung nicht mehr benötgt werden, holt mags ab. Die Nutzungsgemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: mags kann jede*n der Eigentümer*in für den Gesamtbetrag der Gebühren heranziehen. Der Standort für die Restmülltonne ist das Grundstück des Eigentümers, der den Gebührenbescheid bekommt. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden: z.B. Verkauf eines der beiden Grundstücke, Änderung der Nutzung oder veränderte Zahl an Bewohner*innen. Weiterführende Informationen, Formulare und Downloads finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Formulare
Hinweise für Mönchengladbach
Voraussetzungen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Mönchengladbach
Fristen
Hinweise für Mönchengladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach