Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den "Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang" stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.
Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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