Haustierhaltung

    Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den "Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang" stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.

    Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2bac778663b2bb4d5972dcc338db4810

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de