Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde und Katzen) können für die einzelnen Länder bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften erfragt werden.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ausgestellt.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.
Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden zumindest der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung, für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).
Das Haustier ist zu diesem Termin mitzubringen.
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Gebühr für eine amtstierärztliche Bescheinigung wird gem. der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen abhängig von der Anzahl der Tiere i.d.R. per Barzahlung erhoben - den genauen Rechnungsbetrag erfragen Sie bitte bei der Terminvereinbarung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis