Mietrückstände
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Die Stadtverwaltung wird sowohl im Falle einer Räumungsklage als auch im Falle einer Wohnungsräumung durch das Amtsgericht Aachen bzw. die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den Eingang der Klage bzw. den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden.
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Ansprechpartner
Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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