Mietrückstände
Hinweise für Grevenbroich
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie Beratung zur Unterbringung bei eingetretenem Wohnungsverlust erhalten.
Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstüztung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben.
Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- Kopie des Personalausweises
- aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
- Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
- Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ggffls. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
- Ggffls. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
- Ggffls. Aufenthaltsgenehmigung
- Ggffls. weitere Nachweise
Formulare
Hinweise für Grevenbroich
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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