Informationen zur vorzeitige Einschulung in der Grundschule
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, ist es an einer Grundschule anzumelden. Sie werden rechtzeitig von der nächstgelegenen Grundschule Ihres Wohnortes zur Anmeldung eingeladen. Anmeldeschein und Informationsunterlagen werden Ihnen zugesandt. Die Wahl der Grundschule steht Ihnen in der Stadt Detmold frei.
- Bildungshaus Weerthschule, Siegfriedstr. 4: Ortsteil Detmold-Nord
- Bildungshaus Weerthschule, Richthofenstr. 93: Ortsteil Detmold-Nord
- Freiligrathschule, Berliner Allee 50: Ortsteil Detmold-Süd
- Werretalschule, In der Fried 13: Ortsteil Remmighausen
- Bachschule, Emilienstr. 37-41: Ortsteil Detmold-Süd
- Oetternbachschule Standort Klüt, Schmiedestr. 5: Ortsteil Klüt
- Oetternbachschule Standort Jerxen-Orbke, Lagesche Str. 191: Standort Jerxen-Orbke
- Schule am Leistruper Wald, Leistruper-Wald-Str. 13: Ortsteil Diestelbruch
- Grundschule Heiligenkirchen, Hohler Weg 10: Ortsteil Heiligenkirchen
- Grundschule Hiddesen, Jahnstr. 15a: Ortsteil Hiddesen
- Kusselbergschule, Am Zwiebelkamp 8: Ortsteil Pivitsheide VL
- Hasselbachschule, Stifterstr. 2: Ortsteil Pivitsheide VH
- Grundschule Heidenoldendorf, Adolf-Meier-Str. 40: Ortsteil Heidenoldendorf
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Anmeldeschein und Geburtsurkunde des Kindes sind mitzubringen
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
- Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Schulgesetz NRW (Schulpflicht)
Verfahrensablauf
Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.
Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.
Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.
Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes (Aufnahmebescheid).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Detmold