Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung OldtimerkennzeichenOnline erledigen

    Rote Dauerkennzeichen (Händler- und Oldtimerkennzeichen)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Händlerkennzeichen/ 06er-Kennzeichen: Nach § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) kann zuverlässigen Hersteller*innen, Werkstätten und Händler*innen auf Antrag ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugeteilt werden.

    Oldtimerkennzeichen/ 07er-Kennzeichen: Nach § 43 der FZV können Halter*innen von Oldtimern, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, rote Dauerkennzeichen für die Fahrt zu und von diesen Verantstaltungen beantragen. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird im Rahmen der Antragstellung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister durch die Zulassungsstelle beantragt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d573279c4040501775c801bb14ee1d8

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Backoffice-Kfz - Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: dauerkennzeichen@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Händlerkennzeichen 06er:

    • Gewerbe nach § 16 FZV (Kfz-Händler, Kfz-Werkstatt, Kfz-Hersteller und Kfz-Teilehersteller) mit Stellplatz
    • Zuverlässigkeit nach § 16 FZV

    Oldtimerkennezeichen 07er:

    • Zuverlässigkeit nach § 17 FZV
    • Fahrzeuge dürfen nicht zugelassen sein
    • Fahrzeuge müssen die Voraussetzungen nach § 23 Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    • Die Neuausstellung dauert im Regelfall ca. 4-6 Wochen.
    • Verzögerungen, die auf Grund von z. B. Eintragungen im Führungszeugnis entstehen, können die Bearbeitungsdauer verlängern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Händlerkennzeichen 06er:

    • Führungszeugnis 13,00 €
    • Auskunft Verkehrszentralregister 3,30 €
    • KBA Gebühr 2,60 €
    • Verwaltungsgebühren 150,00 €
    • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €

    Oldtimerkennzeichen 07er:

    • Führungszeugnis 13,00 €
    • Auskunft KBA Flensburg, Verkehrszentralregister 3,30 €
    • KBA Gebühr 2,60 €
    • Verwaltungsgebühren 62,00 €
    • zusätzlich pro rotem Fahrzeugscheinheft 15,30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Wann kann ich die Bewilligung abholen?:

    Sie bekommen eine Mitteilung ( E-Mail oder schriftlich), sobald die Bewilligung erteilt wurde. Die Unterlagen können Sie dann innerhalb der Öffnungzeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) abholen.


    Ich möchte mein Dauerkennzeichen verlängern, was muss ich tun?:

    Die Verlängerung kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail an dauerkennzeichen@stadtdo.de beantragt werden.


    Welche Unterlagen müssen bei der Abholung vorgelegt werden?:

    • Rote Dauerkennzeichen (Schilder)
    • Fahrtenbuch
    • Sofern vorhanden rotes Fahrzeugscheinheft
    • Bei Vertretung durch eine dritte Person Vollmacht und Ausweisdokument

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de