Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für Oldtimer, die an Oldtimer-Treffen teilnehmen, können rote Kennzeichen zugeteilt werden. Gemeint sind Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Erlaubt sind Fahrten im Rahmen der Oldtimer-Veranstaltungen sowie die An- und Abfahrten. Außerdem dürfen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Andere Fahrten sind nicht zulässig.

    Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Sie müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Fahrzeuge sind also keine üblichen Beförderungsmittel mehr.

     

    Ihre Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit
    • Sie besitzen mehrere Oldtimer, mit denen Sie an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen. Für jedes Fahrzeug liegt ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO mit Hauptuntersuchung vor. Die Fahrzeuge müssen abgemeldet sein.

    Anmerkung
    Evtl. Rückstände an Kfz-Steuer oder sonstigen Gebühren müssen vorher beglichen werden.

     

    Zuteilung

    • Sie erhalten die Kennzeichen, ein rotes Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch.
    • Die Kennzeichen werden unbefristet, aber widerruflich zugeteilt. Sie dürfen sie wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen.
    • Sie geben die Fahrzeuge an, die Sie mit den roten Kennzeichen verwenden möchten. Die Zulassungsstelle trägt die Fahrzeuge in das Fahrzeugscheinheft ein.
    • Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.
    • Im Fahrtenbuch wird jede Fahrt dokumentiert.

     

    Führen der Unterlagen

    • Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede Fahrt mit Ihren roten Kennzeichen. Alle Spalten müssen vollständig ausgefüllt werden.
    • Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder aus anderen Gründen nicht mehr mit den roten Kennzeichen fahren werden, kommen Sie mit dem Fahrzeugscheinheft zur Zulassungsstelle. Wir tragen das Fahrzeug aus.

     

    Widerruf

    • Die Zuteilung kann widerrufen werden, …
      wenn sich eine Unzuverlässigkeit des Halters herausstellt,
      wenn die Berechtigung entfällt (die Fahrzeuge wurden verkauft) oder
      wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht.
    • Bei einem Widerruf geben Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsstelle zurück. Das Fahrtenbuch müssen Sie noch ein Jahr aufbewahren.

     

    Folgende Fahrten dürfen Sie mit roten Kennzeichen durchführen:

    • Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrten
    • Probefahrten
      Fahrten zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen Eine Probefahrt kann nicht mehr als solche angesehen werden, wenn regelmäßig dasselbe Fahrzeug bewegt wird.
    • Prüfungsfahrten
      Fahrten, bei denen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des Kraftfahrzeugverkehrs ein Fahrzeug überprüft wird.
    • Überführungsfahrten
      Fahrten zur beabsichtigten Verbringung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges an einen anderen Ort

     

    Bei Verlust des Fahrzeugscheinhefts brauchen Sie …

    • Personalausweis
    • Verlusterklärung für Fahrzeugscheinheft
    • Fahrtenbuch

    Terminanfrage an RoteDauerkennzeichen@obk.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4b9b82ba281f4d112a12f65f97009145

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Personalausweis
    • Führungszeugnis, Belegart O - beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
    • Schriftlicher Antrag für rote Kennzeichen
    • eVB-Nummer für rote Kennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Für jedes Fahrzeug:
      Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
      TÜV-Nachweis
      Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
    • Vollmacht bei Antrag durch Dritte

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kontakt:
    Telefon: 02261 88-3648 und 88-3651
    E-Mail: rotedauerkennzeichen@obk.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de