Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Für Oldtimer, die an Oldtimer-Treffen teilnehmen, können rote Kennzeichen zugeteilt werden. Gemeint sind Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Erlaubt sind Fahrten im Rahmen der Oldtimer-Veranstaltungen sowie die An- und Abfahrten. Außerdem dürfen Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten unternommen werden. Andere Fahrten sind nicht zulässig.
Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Sie müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Diese Fahrzeuge sind also keine üblichen Beförderungsmittel mehr.
Ihre Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Sie besitzen mehrere Oldtimer, mit denen Sie an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen. Für jedes Fahrzeug liegt ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO mit Hauptuntersuchung vor. Die Fahrzeuge müssen abgemeldet sein.
Anmerkung
Evtl. Rückstände an Kfz-Steuer oder sonstigen Gebühren müssen vorher beglichen werden.
Zuteilung
- Sie erhalten die Kennzeichen, ein rotes Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch.
- Die Kennzeichen werden unbefristet, aber widerruflich zugeteilt. Sie dürfen sie wiederholt verwenden, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen.
- Sie geben die Fahrzeuge an, die Sie mit den roten Kennzeichen verwenden möchten. Die Zulassungsstelle trägt die Fahrzeuge in das Fahrzeugscheinheft ein.
- Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.
- Im Fahrtenbuch wird jede Fahrt dokumentiert.
Führen der Unterlagen
- Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie jede Fahrt mit Ihren roten Kennzeichen. Alle Spalten müssen vollständig ausgefüllt werden.
- Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder aus anderen Gründen nicht mehr mit den roten Kennzeichen fahren werden, kommen Sie mit dem Fahrzeugscheinheft zur Zulassungsstelle. Wir tragen das Fahrzeug aus.
Widerruf
- Die Zuteilung kann widerrufen werden, …
wenn sich eine Unzuverlässigkeit des Halters herausstellt,
wenn die Berechtigung entfällt (die Fahrzeuge wurden verkauft) oder
wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht. - Bei einem Widerruf geben Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsstelle zurück. Das Fahrtenbuch müssen Sie noch ein Jahr aufbewahren.
Folgende Fahrten dürfen Sie mit roten Kennzeichen durchführen:
- Fahrten im Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen inkl. An- und Abfahrten
- Probefahrten
Fahrten zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen Eine Probefahrt kann nicht mehr als solche angesehen werden, wenn regelmäßig dasselbe Fahrzeug bewegt wird. - Prüfungsfahrten
Fahrten, bei denen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des Kraftfahrzeugverkehrs ein Fahrzeug überprüft wird. - Überführungsfahrten
Fahrten zur beabsichtigten Verbringung eines nicht zugelassenen Fahrzeuges an einen anderen Ort
Bei Verlust des Fahrzeugscheinhefts brauchen Sie …
- Personalausweis
- Verlusterklärung für Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
Terminanfrage an RoteDauerkennzeichen@obk.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis
- Führungszeugnis, Belegart O - beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
- Schriftlicher Antrag für rote Kennzeichen
- eVB-Nummer für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Für jedes Fahrzeug:
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
TÜV-Nachweis
Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO - Vollmacht bei Antrag durch Dritte
Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)
- § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Weitere Informationen
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Kontakt:
Telefon: 02261 88-3648 und 88-3651
E-Mail: rotedauerkennzeichen@obk.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
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