Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Online-Zulassungsdienstleistungen (i-Kfz-Stufe 4 - internetbasiertes Zulassungsverfahren)

    Seit einigen Jahren gibt es bereits das internetbasierte Zulassungsverfahren für natürliche Personen. Mit dem Neuerlass der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 01.09.2023 wird im Rahmen von I-KFZ Stufe 4 die "Online-Zulassung" für juristische Personen eingeführt. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:

    Eigenzulassungen:

    Die juristische Person lässt ein Fahrzeug online auf sich selbst zu. Das Verfahren ist analog zu I-KFZ-Vorgängen bei natürlichen Personen.

    Großkundenschnittstelle (GKS) - Zulassung für Dritte:

    Über eine GKS beim KBA können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen.
    Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich.
    Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht bei der Zulassungsstelle. 

    Bei I-KFZ-Zulassungen ist die sog. sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich (sowohl für juristische-, als auch für Privatpersonen. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.

    ACHTUNG: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!

    Die Zulassungsbescheinigungen werden inkl. Plaketten im Anschluss an den Zulassungsvorgang per Post an den Halter versandt.

    Das Verfahren zur i-Kfz Stufe 4 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
    • Die sofortige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Zulassungsprozesses. Somit ist der Weg frei für das sofortige Losfahren. Hierfür reicht ein temporärer Zulassungsbescheid. Für einen Zeitraum von maximal 10 Werktagen kann auch auf das Anbringen von Plaketten auf die Kfz-Kennzeichen verzichtet werden.
    • Die Nutzungsmöglichkeit der i-Kfz-Prozesse auch durch juristische Personen wie Firmen, Selbstständige etc. Der Zugang für diesen Personenkreis wird erleichtert durch die Erweiterung des Vertrauensniveaus auf "substanziell" sowie die Integration des Unternehmenskonto Bund in die Online-Prozesse.
    • Die Integration weiterer Kennzeichenbereiche in die i-Kfz-Prozesse, u. a. E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, Saison-Kennzeichen sowie antragsbezogene H-Kennzeichen für Oldtimer.
    • Tageszulassungen, bei denen die Erstzulassung sowie die Außerbetriebsetzung eines Kfz in einem Prozess beantragt werden können.
    • Eine Großkundenschnittstelle (GKS), die die Nutzung der i-Kfz-Prozesse durch vorab qualifizierte Unternehmen im Massenbetrieb über eine Schnittstelle mittels Programm-zu-Programm-Kommunikation ermöglicht. Die Einrichtung der GKS beim KBA erfolgt bereits jetzt im Pilotbetrieb.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f272d33e3f445cbbd214fee1d857ca0b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-850

    Fax: 02251 15-290

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de