Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, kann ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Nummer) zugeteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f2de57bcf3a7fb27227cc6b822b97dba

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
    • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • formloser, schriftlicher Antrag
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)
    • Nachweis über Mitgliedschaft in einem Automobilclub
    • polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
    • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
    • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
    • ggf. Kennzeichenschild/er
    • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 1 bis 6 Monaten liegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Bearbeitung von Anträgen etc. kann aus organisatorischen Gründen nur nach telefonischer Terminabsprache erfolgen.

    Das rote Oldtimerkennzeichen ist befristet und muss alle zwei Jahre verlängert werden. Es wird nur in der Zulassungsstelle Hürth ausgestellt.

    Rote Oldtimerkennzeichen sind für Probe-, Überführungs-, Reparaturfahrten und Fahrten zu Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dienen.

    Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt.

    Eine Abmeldung kann nur durch die Behörde erfolgen, die die Zulassung vorgenommen hat. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Müssen die Fahrzeuge der Zulassungsbehörde vorgeführt werden?

    Ja, eine Vorführung muss erfolgen.

    Was muss ich machen, wenn ein neues Fahrzeug zu meiner Oldtimersammlung hinzukommt?

    Sprechen Sie in diesem Fall bitte zum vereinbarten Termin unter Vorlage der Fahrzeugdokumente und einem Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) in der Zulassungsbehörde Hürth vor.

    Gilt das rote Oldtimerkennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?

    Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das rote Oldtimerkennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de