Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung OldtimerkennzeichenOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Das Fahrzeug

    • muss mindestens 30 Jahre alt sein
    • muss in einem guten Originalzustand sein
    • und darf nur noch zur Pflege des "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" eingesetzt werden.

    Sie benötigen für ein historisches Kennzeichens ein Gutachten. Dieses stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur aus.
    Das historische Kennzeichen ist an dem "H" auf dem Kennzeichenschild zu erkennen. Eine Kombination von Saison- und historischem Kennzeichen ist möglich.
    Der Vorteil des historischen Kennzeichens ist ein verminderter Steuersatz. Allerdings darf das Fahrzeug nicht im Alltagsverkehr oder gewerblich genutzt werden.

    Sie können Ihr Wunschkennzeichen vorab reservieren. Mehr Informationen finden Sie hier. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b48d01842bf93855a2837be8b42f3171

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle - Sachgebiet 364-01

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36413

    E-Mail: 364-zulassung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung im Original 
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original 
    • Kennzeichenschilder beziehungsweise Kennzeichenschild im Original
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) im Original
      Bitte beachten Sie: Bei einer Antragstellung per Post legen Sie bitte eine Kopie des Ausweisdokuments bei. Das originale Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
    • Vollmacht bei Vertretung im Original
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de