Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt? Ein H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, ist für historische Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sachverständigengutachten, in dem das Fahrzeug als historisch anerkannt wird
entsprechend § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) - Bisherige Kennzeichenschilder
erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil II
Fahrzeugbrief - Eine neue eVB Nummer
Sie benötigen eine neue Versicherungsbestätigung Ihrer Versicherung.
Formulare
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte den Informationen über die entsprechende Zulassungsart.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung .
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021