Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung OldtimerkennzeichenOnline erledigen

    Rote Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen (Dauerkennzeichen "VIE-07..." nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit § 16 Abs. 2-5 FZV). Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge

    Das Kennzeichen kann befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung zugeteilt werden.

    Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.

    Voraussetzungen

    Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1bc42f92102b8931e762f3d3bcdc43b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/4 Fahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
    • Führungszeugnis
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Unbedenklichkeit
    • Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII) und falls vorhanden Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZBI)
    • Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    2 bis 4 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung .

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de