Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung OldtimerkennzeichenOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Als Halter/in von Oldtimern und / oder  Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. 
    Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:

    1. Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
    2. An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
    3. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
    4. Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.

    Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei dem / der unten angegebenen Mitarbeiter/in  der Zulassungsstelle.
    Gegebenenfalls kommt nämlich auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.


    Den Antrag finden Sie rechts auf der Seite.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_70d3a8de26daef1742112773cd8b5b3d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Oldtimerkennzeichen Antrag auf Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens (kann rechts heruntergeladen werden) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu beantragen) Auszug aus dem Fahreignungsregister (klicken Sie dazu auf den Link weiter oben) Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (entfällt, wenn das Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hatte) Ausweiskopie

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

    • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
    • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
    • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

    Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Oldtimerkennzeichen 113,90 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den  Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de