Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Als Halter/in von Oldtimern und / oder Besitzer/in eines oder mehrerer mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge kommt für Sie unter Umständen die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens in Frage. Dieses Kennzeichen ist besonders für diejenigen interessant, die mehrere Oldtimer besitzen, da das Kennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist.
Die Kennzeichen dürfen allerdings nur für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes" dienen,
- An- und Abfahrten zu vorgenannten Veranstaltungen,
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten,
- Fahrten zur Wartung und Reparatur der Oldtimer.
Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens ist deshalb nicht gleichzustellen mit einer regulären Zulassung. Sollten Sie überlegen, ein rotes Oldtimerkennzeichen zu beantragen, informieren Sie sich vorher bei dem / der unten angegebenen Mitarbeiter/in der Zulassungsstelle.
Gegebenenfalls kommt nämlich auch die Zuteilung eines historischen Kennzeichens für Sie in Frage.
Den Antrag finden Sie rechts auf der Seite.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht. - Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)
- § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
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