Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) sind Gewerbeummeldungen (z.B. Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Meldebezirks, Erweiterung der Tätigkeit) anzuzeigen.
Die Gewerbeummeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- die IT NRW (Statistik)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Schieder-Schwalenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05282 601-0
Fax: 05282 601-35
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Grundsätzlich notwendig sind:
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis
- bei schriftlicher Ummeldung: ausgefüllte Anzeige über Gewerbeummeldung
- bei Ummeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache der/des Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Voraussetzungen
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
Fristen
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis:
Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Bearbeitungsdauer
- für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
- für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
Kosten
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Es werden Verwaltungsgebühren für die Gewerbeummeldung wie folgt erhoben:
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind beträgt die Gebühr 26 €
- für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind beträgt die Gebühr 33 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen beträgt die Gebühr 13 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 04.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Schieder-Schwalenberg