Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung

    Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen

    Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Wer darf ein Gewerbe anmelden?

    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedem gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

    Voraussetzung der Gewinnabsicht:

    Die angegebene Tätigkeit muss auf Gewinn ausgerichtet sein. Bei Tätigkeiten, wie bei der Einspeisung von Energie durch eine Photovoltaikanlage ist der Gewinn als nebensächlich zu bewerten.

    Gewerbe mit Erlaubnispflicht

    • Gaststätten/Spielhallen à § 2 GastG, § 33i GewO à Erlaubnis erteilt die Stadt Königswinter als örtliche Ordnungsbehörde
    • Maklerbüros/Immobilien, Finanzierungen à §§ 34c,f GewO à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis (https://www.rhein-sieg-kreis.de)
    • Taxen, Mietwagen à Erlaubnis erteilt der Rhein-Sieg-Kreis
    • Fahrschulen à Erlaubnis erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
    • Apotheken à Erlaubnis erteilt das Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis
    • Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnis erteilt die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf
    • Bewachungsgewerbe à § 34a GewO, Erlaubnis erteilt die Ordnungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis
    • Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte à Siehe Formularserver Info-Merkblatt

     

    Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c5f10738878c0a62858ca1c5069680f5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    Bei der Anmeldung eines Gewerbes sind folgende Dokumente nötig: 

    • Pass mit aktueller Meldebescheinigung oder Personalausweis. Bei persönlicher Vorsprache können Sie sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen
    • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
    • Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden

    Bei der Abmeldung eines Gewerbes sind folgende Dokumente nötig: 

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
     

    Voraussetzungen

    Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

    • Dienstleister,
    • Unternehmen,
    • Gründende und
    • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

    aus

    • der Bundesrepublik Deutschland,
    • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
    • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
      • Island,
      • Liechtenstein oder
      • Norwegen.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Königswinter

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
    • Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
    • Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
       

    Fristen

    • bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen

    Hinweis:
    Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
     

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bereitstellung von Informationen:
      • auf den Internetportalen: sofort
      • Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
    • für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
      • Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
         

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    Gemäß Tarifstelle 12.01.3 der Verwaltungsgebührenordnung:

    • Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind fällt eine Gebühr von 26€ an
    • Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind, beträgt die Gebühr 33€
    • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen liegen die Gebühren bei 13€ 

     

    Die Abmeldung eines Gewerbes ergeht gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königswinter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Königswinter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 04.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de