Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
    Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
    -           Ausbildung
    -           Erwerbstätigkeit
    -           völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    -           Familiennachzug
    -           besondere Aufenthaltsrechte
    Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.

    Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1f4441f18f8e122310febf455c84de12

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.40 Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.

    Weitere Informationen erhalten Sie vom jeweiligem Team.

    Formulare

    -    Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    -    Onlineverfahren vereinzelt möglich 
    -    Schriftform erforderlich: ja 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum abgeschlossen.
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
    • Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
    • Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung, die für den Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebung entstehen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des studienbezogenen Praktikums gesichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel

     

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    - Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. - Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
      (Deutsch)
      https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
      (Englisch)
    • Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
      https://anabin.kmk.org/anabin.html
    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
         Telefon: 030 1815-1111
         Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de