Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG; Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bulmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) bzw. gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG; Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen) wird eine Erlaubnis benötigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kamen
- Sachkundenachweis von der Veterinärbehörde beim Kreis Unna
- Mikrochipkennzeichnung des Hundes
- Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Haftpflichtversicherung mit Rassenachweis (Deckungsumfang: Personenschäden mind. 500.000 €; sonstige Schäden mind. 250.000 €)
- Angaben, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen und eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglichen
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Hinweise für Kamen
Vor der Aufnahme eines Hundes in den Haushalt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kamen
Für diese Hunde besteht grundsätzlich ein Leinen- und Maulkorbzwang!
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Hinweise für Kamen