Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Nachweis
Die Erlaubnis wird durch die Gemeinde Stemwede in Form eines Bescheides verschickt. Dieser dient als Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch den Bescheid kann bei Überprüfungen leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
- Nachweis Mikrochipnummer (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden. - Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000,00 € und für Sachschäden 250.000,00 €) für Ihren Hund abzuschließen.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
- ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für die An-. Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte bevorzugt den bereitgestellten Online-Antrag. Alternativ ist ein Antrag direkt im Rathaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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