Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Es ist zwischen folgenden Hundehaltungen zu unterscheiden:

    Die Haltung eines großen Hundes müssen Sie beim Ordnungsamt anzeigen. "Große Hunde" im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

    Für das Halten von gefährlichen Hunden und von Hunden bestimmter Rassen sowie deren Kreuzungen ist eine Erlaubnis des Ordnungsamtes erforderlich.
    Diese sogenannten Erlaubnispflichtigen Hunde dürfen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis gehalten werden.

    Zudem besteht für diese Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums generell eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rasse ist die Befreiung von dieser Leinen- und Maulkorbpflicht möglich, wenn eine Verhaltensprüfung bzw. ein Wesenstest durch einen behördlich anerkannten Sachverständigen erfolgreich abgeschlossen wurde. Diesen Antrag können Sie auch online beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_673151db3590613076f2517bf1389c91

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Haltung eines großen Hundes

    • Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
    • Sachkundenachweis wird erbracht durch:
      • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes,
      • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
      • eine Kopie eines Jagdscheins,
      • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
      • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer
    • Nachweis Haftpflichtversicherung

    Haltung eines Hundes einer bestimmter Rassen

    • Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
    • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
      Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung
      Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000,00 Euro und für Sachschäden 250.000,00 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
    • Führungszeugnis (Belegart 0)

    Haltung eines gefährlichen Hunden 

    • Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip (durch Heimtierausweis oder Impfpass)
    • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
      Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen. Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen, ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden.
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung
      Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
    • Führungszeugnis (Belegart 0)

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Haltung eines großen Hundes

    • Sachkundenachweis
    • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
    • Haftpflichtversicherungsnachweis

    Zusätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden 

    • Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
    • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
    • Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen. Bei Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

     

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Gefährliche Hunde

    Hunde dieser Kategorie dürfen außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.

    Bei Ausführen des Hundes ist der Erlaubnisbescheid und eventuell die Ausnahmegenehmigung oder deren Kopie mitzuführen. Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de