Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Nachweis
Mit der Erlaubnis wird durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung ein Bescheid verschickt. Dieser dient als Nachweis, dass Sie eine Erlaubnis zum Halten Ihres Hundes besitzen. Durch den Bescheid kann bei Überprüfungen durch die Polizei oder den Außendienst der Stadt Espelkamp leicht belegt werden, dass Sie im Besitz einer Erlaubnis sind und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu erhalten oder als Aufsichtsperson einen solchen Hund führen zu dürfen, ist ein Nachweis über die erforderliche Sachkunde zu erbringen. Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt wird nachgewiesen, dass über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt wird, um einen gefährlichen Hund zu halten und zu führen, ohne Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren zu gefährden. - Führungszeugnis (Belegart 0)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen.
Formulare
Voraussetzungen
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- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
- ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
- Nachweis eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses an der Haltung dieses Hundes
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie haben die Möglichkeit, die An- oder Ummeldung Ihres Hundes mit dem bereitgestellten Onlineformular vorzunehmen.
Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit, mit dem Sie ggf. die Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro für den Verlust der Hundemarke per Giropay, PayPal oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen können. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
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