Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinhagen

    Anmeldung:
    Grundsätzlich muss jeder Hund, egal ob Chihuahua oder Deutscher Schäferhund, innerhalb von zwei Wochen steuerlich angemeldet werden.
    Selbstverständlich können Sie auch einfach im Rathaus vorbeikommen und die Anmeldung persönlich vornehmen.

    Da Steinhagen in Nordrhein-Westfalen liegt, sind große Hunde (über 40 cm und/oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt anzuzeigen.  Außerdem muss für die Haltung von gewissen Hunderassen (z.B. American Staffordshire Terrier oder Rottweiler) eine Erlaubnis beantragt werden. Für die Haltung von großen oder erlaubnispflichtigen Hunden sind außerdem noch bestimmte Nachweise (Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Mikrochip, etc.) vorzulegen.

    Leinenpflicht:
    In Steinhagen gilt für Hunde innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege und Plätze) und Anlagen (z.B. öffentliche Grünflächen, Parks) eine Anleinpflicht.

    Außerhalb von Siedlungen dürfen Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen ohne Leine laufen. Freilaufende Hunde auf privaten Flächen, wie Wiesen und Felder, sind nicht immer gern gesehen oder gar erlaubt. Bitte fragen Sie den Eigentümer der Fläche immer um Erlaubnis!

    Auch im Wald dürfen Hunde nur auf befestigten Wegen (keine Trampelpfade!) ohne Leine laufengelassen werden. In Naturschutzgebieten ist die Leine Pflicht und während der
    Brut- und Setzzeiten (01.04.-15.07. eines Jahres) sollte es selbstverständlich sein, dass der Hund angeleint wird.

    Im Übrigen ist ein Hund in der Öffentlichkeit immer zu beaufsichtigen.

    Verbote:
    Hunde dürfen auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, in Sportstätten (z.B. Sporthallen oder das Cronsbachstadion) sowie auf sonstigen Freizeitanlagen nicht mitgeführt werden.

    Hundekot:
    Jeder, der einen Hund mit sich führt, ist dazu verpflichtet, die durch den Hund entstandenen Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Anlagen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Unterstützung hat die Gemeinde Steinhagen seit 2010 über 80 Hundetoiletten (Beutelspender und Abfallbehälter) in Steinhagen aufgestellt. Dieses kostenlose Angebot wird bei Bedarf um weitere Standorte erweitert. Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine Verunreinigung i.S.d. § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und wird mit mindestens 50,- Euro Bußgeld geahndet.

    Tierärztliche Versorgung und Hundeschulen:

    Tierarztpraxis am Mühlenteich
    Stettiner Str. 25, 33803 Steinhagen
    Tel. 05204 7072

    Tierklinik Brockhagen
    Harsewinkeler Str. 43, 33803 Steinhagen
    Tel. 05204 920955, -56

    Hundeschule von der Ströher Heide
    Brockhagener Str. 75, 33803 Steinhagen
    Tel. 05204 6949

    Freilaufflächen für Hunde:
    Eine eigene Freilauffläche für Hunde oder auch Hundewiese gibt es aufgrund der ländlichen Lage von Steinhagen nicht. Jedoch finden Sie auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld in nur sieben Kilometer Entfernung am Tierpark Olderdissen eine entsprechende Freilauffläche.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_342e3d10ea6b068741b7635a05c7f8a3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinhagen

    Große Hunde

    • Anzeige eines großen Hundes (im Download-Bereich dieser Seite)
    • aktuelle Haftpflichtversicherung
    • Sachkundenachweis
    • Mikrochipnummer

    Hunde bestimmter Rassen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite)
    • Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin
    • Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen)
    • aktuelle Haftpflichtversicherung
    • Mikrochipnummer

    Gefährliche Hunde

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite)
    • Sachkundebescheinigung des Halters/der Halterin
    • Führungszeugnis (in der Bürgerberatung beantragen)
    • aktuelle Haftpflichtversicherung
    • Mikrochipnummer 

    Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen, kann aber auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden (s. Merkblatt im Download-Bereich).

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinhagen

    Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Steinhagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de