Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde müssen nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt angemeldet werden. Die Meldepflicht besteht bereits für Welpen.
Große Hunde sind Hunde:
- mit einer Widerristhöhe von 40 cm, oder
- mit einem Gewicht von 20 kg
Hunde bestimmter Rassen sind:
- Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro,
Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen
Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:
- Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullsterrier sowie
- deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
Bei großen Hunden:
- Sachkundenachweis (vom Tierarzt)
- Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
Bei Hunden bestimmter Rassen:
- Sachkundenachweis (vom Amtsveterinär oder anerkannter sachverständiger Stelle)
- Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
- Führungszeugnis (Belegart OB)
Bei gefährlichen Hunden:
- Sachkundenachweis (nur vom Amtsveterinär)
- Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
- Führungszeugnis (Belegart OB)
- Übernahmevertrag des vorherigen Besitzers oder vom Tierheim
- Nachweis über ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
- Die Halterin bzw. der Halter muss sachkundig und zuverlässig sein.
- Zusätzliche Voraussetzungen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen und gefährlichen Hunden
- Die Halterin bzw. der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Halterin bzw. der Halter muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.
- Die Unterbringung des Hundes in entsprechenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen sowie eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung muss möglich sein.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
Die Anmeldung erfolgt online im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hundesteuer.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
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