Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Für die Haltung eines Hundes sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet eine Haltungserlaubnis zu beantragen:

    • Es handelt sich um einen großen Hund nach §11 LHundG NRW - Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sobald der Hund ausgewachsen ist
    • Es handelt sich um einen Hund, bei dem eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt wurde (§3 LHundG NRW). Grundsätzlich wird bei den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (reinrassig oder in Kreuzung mit anderen Hunden) eine Gefährlichkeit vermutet. Zusätzlich kann bei Ihrem Hund im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt worden sein
    • Ihr Hund gehört zu folgenden Rassen (§10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweilder und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden

    Hinweis: Hunde mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" sind nicht unbedingt als Kreuzung im Sinne des §10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Bei diesen ist eine Phänotyp-Bestimmung durch das Ordnungsamt erforderlich bzw. ggf. durch das Kreisveterinäramt, die zu einer Einzelfallentscheidung auf Basis Größe und Rasse führt.

    Sie finden unter Unterlagen die erforderlichen Nachweise. Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann Ihr Tier beschlagnahmt werden und Sie müssen mit Bußgeldern rechnen. 

    Zu weiteren Leistungen wie Befreiung von Leinenzwang, Durchführung einer Verhaltensprüfung, Prüfung Ihrer Sachkunde zur Führung eines Hundes, Befreiung von den Verpflichtungen zur Hundehaltung und zur Anmeldung eines Kampfhundes wenden Sie sich bitte per email an das Ordnungsamt. Diese Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.

    Zum Online Dienst: Hundeangelegenheiten

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Sie müssen folgende Nachweise erbringen:

    • Sachkunde in der Führung des Hundes (Großer Hund, Gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), nachzuweisen über eine Sachkundebescheinigung oder über andere Nachweise (z.B. Tierärtzin oder Tierarzt)
    • Fähigkeit, den Hund sicher an der Leine zu führen (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), bei großen Hunden Bestätigung Kenntnis der Leinenpflicht
    • Sachkundebescheinigung vom Veterinäramt (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
    • Volljährigkeit (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
    • Zuverlässigkeitsnachweis nach §7 LHundG NRW (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), beim großen Hund kann dieser Nachweis in einigen Fällen gefordert werden
    • Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäßt §5 Abs. 5 LHundGNRW (Großer Hunde gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
    • Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW (Mikrochip) (Großer Hunde, gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
    • Nachweis einer ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 4 (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)
    • Nachweis eines besonderen Interesse gemäß §4 Abs. 2 LHundG NRW (besonderes privates oder öffentliches Interesse) (gefährlicher Hund)
    • Verständnis der Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung (körperliche Konstitution, Einhaltung der Regelung bei Weitergabe/Überlassung des Hundes, Mitführung von Erlaubnissen, Maulkorb-/Anleinzwang, Verbot des gleichzeitigen Führens gefährlicher Hunde, Einfuhr-/Verbringungsverbot) (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Siehe Punkt: erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Bitte füllen Sie den Online-Dienst und führen Sie die elektronische Zahlung aus.  Ihr Anliegen wird dann an das Ordnungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet.

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Bearbeitungsdauer durch das Ordnungsamt ist in der Regel bei 2-4 Wochen.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de