Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Sofern Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund aufgenommen haben, müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Wenn der Hund aus einem eigenen Wurf stammt, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.
    Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke auf dem Postweg.

    Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstige Abschaffung oder Tod des Hundes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch die Steuermarke zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist eine Erklärung über den Verbleib der Marke erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_316a8d694332bbb98d8fddfb5ac7d5d3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    Bei großen Hunden:

    • Sachkunde
    • Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Mikrochip-Kennzeichnung

    Die Nachweise können beim Online-Formular direkt hochladen.

    Bitte beachten Sie: Sie müssen auch die Zuverlässigkeit zur Haltung von Hunden besitzen. Sollte das Ordnungsamt der Gemeinde Alfter Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters haben, kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit angeordnet werden.

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter

    Falls bei Ihrem Hund eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist (§ 3 LHundG NRW) oder Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) ist eine Haltungserlaubnis zu beantragen, die zusätzlich zu dieser Anmeldung erfolgen muss. Sie können den Antrag auf Haltungserlaubnis ebenfalls online ausfüllen und einreichen. Eine detaillierte Auflistung der Hunde finden Sie unter "Hinweise und Besonderheiten".

    Wenn Sie einen Hund anmelden möchten, auf den einen der beiden obigen Paragraphen zutrifft, müssen Sie volljährig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

     

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Zum Anmelden des Hundes sind Sie nur berechtigt, falls Sie Halter des Hundes sind.

    Große Hunde (§11 LHundG NRW)
    Ein Hund wird als großer Hund definiert, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

    Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber dem Ordnungsamt der Gemeinde Alfter nachweist.

     

    Gefährliche Hunde sind solche Hunde,

    1. die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
    2. die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erweisesn haben;
    3. die in gefahrandrohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
    4. die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

    Für gefährliche Hunde muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Haltungserlaubnis beantragt werden. Es ist vor der Anschaffung des Hundes der Antrag auf Haltungserlaubnis zu stellen.

    Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesatzung der Gemeinde Alfter sind insbesondere Hunde der Rassen:

    1. Pitbull Terrier
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier
    5. Alano
    6. American Bulldog
    7. Bullmastiff
    8. Mastiff
    9. Mastino Espanol
    10. Mastino Napoletano
    11. Fila Brasileiro
    12. Dogo Argentino
    13. Rottweiler
    14. Tosa Inu

    sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der hier genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt.

     

    Technischer Hinweis: Es handelt sich bei diesem Dienst um einen Online-Dienst der Gemeinde Alfter. Sollten Sie den Antrag abbrechen, werden Sie nicht auf das Kommunalportal zurückgeleitet, sondern auf die Internetseite der Gemeinde Alfter zurückgeführt.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Alfter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de