Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Naturschutzgebiete sind Orte, die einen besonderen Schutz genießen. Sie sind Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und sollen diesen einen möglichst ungestörten Rückzugsraum bieten. Oberstes Ziel ist es, den Lebensraum vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, ihn und seine Bewohner zu erhalten und zu entwickeln (§ 23 Bundesnaturschutzgesetz). Aus diesem Grund eignen sich Naturschutzgebiete nur für die sog. stille Erholung . Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer genießen hier die Ruhe und eine besonders arten- und formenreiche Landschaft. Der Schutz der Tiere und Pflanzen ist vorrangig in jedem Naturschutzgebiet. Aus diesem Grund ist jeder Besucher aufgefordert, sein Verhalten entsprechend anzupassen . Das gilt natürlich auch für Sie und Ihren Vierbeiner! Daher sind Hunde im Naturschutzgebiet dauerhaft an einer kurzen Leine zu führen . Sie dürfen darüber hinaus auch nicht in Gewässern baden . Sie sind der Meinung, dass sei eine zu strenge Regelung? Dann sind hier einige Aspekte angeführt, welchen potentiellen Schaden ein freilaufender Hund abseits der Wege im Naturschutzgebiet anrichten kann. Störung bodenbrütender Vogelarten: Altvögel verlassen das Nest, dadurch können Eier auskühlen und Küken erfrieren Hund verfolgt Alt- und Jungtiere oder zerstört das Gelege Vögel laufen Gefahr, ggf. vom Hund gerissen oder verletzt zu werden Störung eines versteckten Rehkitzes oder Hasen etc.: Flucht, Verlust des Muttertieres Verlust wichtiger Reserven Schutz vor Fressfeinden geht verloren ggf. von Hund gerissen oder verletzt Aufscheuchen von Rehwild: Flucht führt zu Verlust wichtiger Reserven Gefahr, von Fressfeind entdeckt zu werden Gefahr für Autofahrer, wenn Tiere urplötzlich auf Straßen laufen Ein Hund, der Wild nachstellt, gilt darüber hinaus jagdrechtlich als wildernd . Ein Jäger hat das Recht, einen solchen Hund im Notfall sogar zu erschießen. Das möchte natürlich kein Hundebesitzer erleben. Ein Jäger aber auch nicht. Es liegt allein an Ihnen als Hundehalter, dass es nicht zu einem derartigen Zwischenfall kommen kann. Sie sind der Ansicht, dass ihr Hund aber auch mal "frei laufen" muss? Das ist absolut verständlich, jedoch ist ein Naturschutzgebiet dafür der falsche Ort. Denn hier steht der Schutz der Natur an erster Stelle . Die eigenen Bedürfnisse (und die ihres Hundes) müssen zurückstehen. Nur so funktioniert der Naturschutz auch langfristig. Ein frei laufender Hund kann übrigens auch für andere Besucher unangenehm sein. Nicht jeder mag es, wenn ein Hund auf ihn zugestürmt kommt. Der beliebte Satz einiger Hundehalter "Der tut doch gar nichts!" ist weder besonders rücksichtsvoll noch angemessen. Es gehört sich schlichtweg nicht (vgl. § 2 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW) und trägt insbesondere nicht dazu bei, die Situation zu entschärfen. Mit ein paar einfachen Verhaltensregeln können Sie mithelfen, die Natur zu schützen Hunde dauerhaft anleinen Hunde nicht in Gewässern baden lassen Hinterlassenschaften ihres Hundes beseitigen nur ausgewiesenen Wege benutzen immer auf den Wegen bleiben rücksichtsvoll gegenüber der Natur und anderen Besuchern sein Seien Sie ein Vorbild für andere und machen Sie mit!

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    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Natur und Landschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

     

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht und das Badeverbot kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de