Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn führt eine Kaufpreissammlung, in die sämtliche Verträge einfließen, an denen Eigentum an einem Grundstück im Stadtgebiet übergeht. Die Angaben werden gegebenenfalls um weitere Informationen aus dem Planungsrecht, den Bauakten etc. angereichert.

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können online beantragt werden. Dabei wird unterschieden zwischen anonymisierten Auskünften, die nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes NRW verändert sind, und nicht anonymisierten Auskünften, die grundstücksbezogene Informationen enthalten und die nach Darlegung des berechtigten Interesses erteilt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_222409ad8b1cb86080cf52dc479bb6bb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Vermessung und Geoinformation - Bodenordnung und Grundstücksbewertung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Für die anonymisierten und für die nichtanonymisierten Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden eine eindeutige Lagebeschreibung des Bewertungsgrundstücks (Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem Liegenschaftskataster) und der Verwendungszweck benötigt. Für die nichtanonymisierten Auskünfte ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”

    Voraussetzungen

    • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
    • Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
    • Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
    • Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
    • Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
    • Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

    • Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
    • Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
    • Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
    • Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel wenige Tage.

    Kosten

    Für die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr für nicht anonymisierte Auskünfte ist je Antrag fällig und setzt sich aus einem Pauschalbetrag für bis zu 50 Kauffälle und einem Betrag für jeden weiteren Kauffall zusammen. Für anonymisierte Auskünfte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de