Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung kann Jedermann erhalten. Eine Beziehung zu einem eindeutig lokalisierbaren Grundstück oder einer natürlichen Person ist mit einem anonymisierten Auszug nicht möglich.
Nicht anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses jedoch auf Antrag an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Der Gutachterausschuss ist eine selbstständige Landesbehörde. Die Geschäftsstelle befindet sich im Kreishaus Gütersloh.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Angaben zur Eigenschaft der antragstellenden Person (beispielsweise Gericht, Behörde, Sachverständige oder Sachverständiger)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungsweise Flurstücken)
- Angaben zur Auskunftsart (nicht anonymisierte oder anonymisierte Auskunft)
- Angaben zur benötigten Auskunft (Vertragszeitraum, Teilmarkt, Nutzungs- beziehungsweise Gebäudeart, Ortsbezug und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung beziehungsweise zum Verwendungszweck (konkreter Wertermittlungsfall oder Ähnliches)
- Datenschutzerklärung
- Nutzungserklärung
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”
Voraussetzungen
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
- Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
- Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
- Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
- Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
- Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
- Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
- Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
- Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh