Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg sind:

    • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von Rechten an Grundstücken
    • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder für andere Vermögensvor- oder nachteile
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten
    • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen)
    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Erstellung des Grundstücksmarktberichtes

    Der Gutachterausschuss kann Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten und Mietübersichten erstellen.

    Zur Erlangung einer möglichst großen Transparenz des Grundstücksmarktes, gibt der Gutachterausschuss jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht heraus. Dieser kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Heinsberg von jedermann erworben werden.

    Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Sie steht innerhalb der Dienststunden für Auskünfte zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_185de21cfacf134247e2181a364cb24c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Angaben zur Eigenschaft der antragstellenden Person (beispielsweise Gericht, Behörde, Sachverständige oder Sachverständiger)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungsweise Flurstücken)
    • Angaben zur Auskunftsart (nicht anonymisierte oder anonymisierte Auskunft)
    • Angaben zur benötigten Auskunft (Vertragszeitraum, Teilmarkt, Nutzungs- beziehungsweise Gebäudeart, Ortsbezug und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung beziehungsweise zum Verwendungszweck (konkreter Wertermittlungsfall oder Ähnliches)
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungserklärung
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”

    Voraussetzungen

    • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
    • Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
    • Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
    • Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
    • Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
    • Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

    • Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
    • Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
    • Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
    • Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel wenige Tage.

    Kosten

    Für die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr für nicht anonymisierte Auskünfte ist je Antrag fällig und setzt sich aus einem Pauschalbetrag für bis zu 50 Kauffälle und einem Betrag für jeden weiteren Kauffall zusammen. Für anonymisierte Auskünfte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Weitere Informationen

    Serviceportal NRW (Online-Antragsverfahren) www.meineverwaltung.nrw Internetportale der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Online-Antragsformulare) www.gars.nrw Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de