Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
- Grundstücksmarktbericht
- Bodenrichtwerte
- Immobilienrichtwerte
- Gewerbemieten
- Verkehrswertgutachten
Auskünfte über die Bodenwerte von Grundstücken, die Kaufpreissammlung und Gutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (siehe zuständige Kontaktpersonen).
Bodenrichtwerte, Bodenwertübersichten, Grundstücksmarktberichte, Immobilienrichtwerte und vieles mehr, können Sie über Onlinedienstleistungen 'BORIS.NRW' abrufen. Weitere Informationen finden Sie auch im unteren Teil dieser Seite oder hier.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen:
Vorsitzender des Gutachterausschusses: Herr Pützer
Geschäftsführung: Frau Zavelberg
Richtwertauskünfte: Frau Jonas, Herr Pauls, Herr Schmidt
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Angaben zur Eigenschaft der antragstellenden Person (beispielsweise Gericht, Behörde, Sachverständige oder Sachverständiger)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungsweise Flurstücken)
- Angaben zur Auskunftsart (nicht anonymisierte oder anonymisierte Auskunft)
- Angaben zur benötigten Auskunft (Vertragszeitraum, Teilmarkt, Nutzungs- beziehungsweise Gebäudeart, Ortsbezug und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung beziehungsweise zum Verwendungszweck (konkreter Wertermittlungsfall oder Ähnliches)
- Datenschutzerklärung
- Nutzungserklärung
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”
Voraussetzungen
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
- Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
- Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
- Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
- Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
- Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
- Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
- Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
- Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
BORIS.NRW ist das zentrale Marktinformationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen
Dieses Internetportal realisiert die OPEN-DATA des Landes NRW und stellt die vollständigen Produkte der Gutachterausschüsse in NRW kostenlos zum Download im Internet bereit. Damit soll der gesetzlich Auftrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt noch besser erfüllt werden.
Es enthält derzeit:
- Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
- Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt
- Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW
- Immobilienrichtwerte, soweit ermittelt, (georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien) mit ihren beschreibenden Merkmalen
- Immobilien-Preis-Kalkulator basierend auf tatsächlichen Verkaufswerten
- Immobilienpreisübersichten - dienen zum Vergleich des Preisniveaus verschiedener Regionen
- Allgemeine Preisauskunft zu Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Freistehende Einfamilienhäuser) und Eigentumswohnungen
- Alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW sowie weiterführende Links
- Verlinkungen zu den Webseiten aller Gutachterausschüsse in NRW
Bei den Boden- und Immobilienrichtwerten können die beschreibenden Merkmale kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.
Der Immobilien-Preis-Kalkulator gibt Auskunft über das Preisniveau einer Immobilie bei Weiterverkauf.
Die Grundstücksmarktberichte sind ebenfalls kostenfrei und enthalten allgemeine Informationen, Daten über den Grundstücksmarkt und die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".
Die Allgemeine Preisauskunft richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und erlaubt die Abfrage von Informationen aus einer Kauffalldatenbank. Anhand einiger einfacher Kriterien zur Ermittlung eines mittleren Preisniveaus für ausgewählte Gebäudetypen wird eine Auswahl getroffen. Analog zu den Bodenrichtwerten ist die Grundinformation kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Euskirchen