Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Sie erhalten eine nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. §34 GrundWertVO NRW.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Für eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung wird ein online bzw. schriftlicher Antrag benötigt.
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”
Voraussetzungen
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
- Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
- Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
- Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
- Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
- Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
- Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
- Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
- Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungspauschale 40 € plus pauschal für den 1. bis 50. nicht anonymisierten Kauffall 100 €
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Informationen wie
- Bodenrichtwerte,
- Immobilienrichtwerte,
- Grundstücksmarktberichte
sind im Internet kostenlos unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
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