Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sie erhalten eine nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. §34 GrundWertVO NRW.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d888326b4a9ca3a1b4a0f889ad27d26b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Für eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung wird ein online bzw. schriftlicher Antrag benötigt.

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”

    Voraussetzungen

    • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erteilt.
    • Während die Gutachterausschüsse regionale Auskünfte erteilen (das Gebiet laut Antrag liegt innerhalb des Zuständigkeitsbereichs eines Gutachterausschusses), erteilt der Obere Gutachterausschuss überregionale Auskünfte (das Gebiet laut Antrag geht über den Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses hinaus).
    • Antragsberechtigt bezüglich nicht anonymisierter Auskünfte ist jede Person mit berechtigtem Interesse. Hinsichtlich anonymisierter Auskünfte ist grundsätzlich jede Person antragsberechtigt.
    • Die Auskunftserteilung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung.
    • Mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden.
    • Anträge auf Auskunftserteilung sind an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zu richten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

    • Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
    • Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
    • Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
    • Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel wenige Tage.

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungspauschale 40 € plus pauschal für den 1. bis 50. nicht anonymisierten Kauffall 100 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Informationen wie

    • Bodenrichtwerte,
    • Immobilienrichtwerte,
    • Grundstücksmarktberichte

    sind im Internet kostenlos unter www.boris.nrw.de abrufbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de