Auskunft aus der Kaufpreissammlung ErteilungOnline erledigen

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Auskünfte sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

    Private Antragsteller erhalten auf Antrag ebenfalls Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Bei Fehlen eines berechtigten Interesses werden diese Auskünfte jedoch in anonymisierter Form erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51e9ad732abefbf0e9606e2b977eb0f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    62/3 Geschäftsstelle Gutachterausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Angaben zur Eigenschaft der antragstellenden Person (beispielsweise Gericht, Behörde, Sachverständige oder Sachverständiger)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungsweise Flurstücken)
    • Angaben zur Auskunftsart (nicht anonymisierte oder anonymisierte Auskunft)
    • Angaben zur benötigten Auskunft (Vertragszeitraum, Teilmarkt, Nutzungs- beziehungsweise Gebäudeart, Ortsbezug und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung beziehungsweise zum Verwendungszweck (konkreter Wertermittlungsfall oder Ähnliches)
    • Datenschutzerklärung
    • Nutzungserklärung
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Angabe möglichst vieler wertbestimmender Merkmale notwendig. Solche wertbestimmende Faktoren für beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück können sein:

    • Lage (Ort, Straße)
    • Haustyp (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
    • Baujahr
    • Wohnfläche
    • ggf. weitere objektspezifische Merkmale

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:

    • Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
    • Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
    • Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
    • Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 - 5 Tagen bearbeitet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel wenige Tage.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für a) nicht anonymisierte Kauffälle 40,00 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10,00 € für jeden weiteren Kauffall b) anonymisierte Kauffälle 25,00 € je angefangener Arbeitsviertelstunde

    Weitere Informationen

    Serviceportal NRW (Online-Antragsverfahren) www.meineverwaltung.nrw Internetportale der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte (Online-Antragsformulare) www.gars.nrw Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de