Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Auskünfte sind zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und der Empfänger der Daten die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichert. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Private Antragsteller erhalten auf Antrag ebenfalls Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Bei Fehlen eines berechtigten Interesses werden diese Auskünfte jedoch in anonymisierter Form erteilt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Angaben zur Eigenschaft der antragstellenden Person (beispielsweise Gericht, Behörde, Sachverständige oder Sachverständiger)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungsweise Flurstücken)
- Angaben zur Auskunftsart (nicht anonymisierte oder anonymisierte Auskunft)
- Angaben zur benötigten Auskunft (Vertragszeitraum, Teilmarkt, Nutzungs- beziehungsweise Gebäudeart, Ortsbezug und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung beziehungsweise zum Verwendungszweck (konkreter Wertermittlungsfall oder Ähnliches)
- Datenschutzerklärung
- Nutzungserklärung
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erteilung nicht anonymisierter sowie anonymisierter Auskünfte aus der Kaufpreissammlung”
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, ist die Angabe möglichst vieler wertbestimmender Merkmale notwendig. Solche wertbestimmende Faktoren für beispielsweise ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück können sein:
- Lage (Ort, Straße)
- Haustyp (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus)
- Baujahr
- Wohnfläche
- ggf. weitere objektspezifische Merkmale
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 193 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- § 25 Absatz 2 und §§ 33 bis 34 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
- §§ 1 bis 2 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
- Zur Auskunftserteilung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise.
- Die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf.
- Bei gegebener Antragsberechtigung erfolgen anschließend Datenselektion und Datenaufbereitung entsprechend der Auskunftstypen („nicht anonymisiert“ beziehungsweise „anonymisiert“), Lagebezeichnung und den weiteren Angaben laut Ihres Antrags.
- Anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen die Ausgabedatei (Ergebnis der Datenaufbereitung) und den Gebührenbescheid zu.
Fristen
Hinweise für Viersen
In der Regel werden Anträge innerhalb von 4 - 5 Tagen bearbeitet.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für a) nicht anonymisierte Kauffälle 40,00 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100,00 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10,00 € für jeden weiteren Kauffall b) anonymisierte Kauffälle 25,00 € je angefangener Arbeitsviertelstunde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen