Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei KindernOnline erledigen

    Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 29. August 2008 die Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen/U-Untersuchungen beschlossen.

    Die Verordnung sieht vor, dass Kinderärztinnen und Kinderärzte an die "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit" im Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit melden, welche Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen U 5 bis U 9 teilgenommen haben. Durch einen Abgleich mit den Daten der Meldebehörden kann die Zentrale Stelle feststellen, welche Kinder nicht an den Untersuchungen teilgenommen haben. Die Personensorgeberechtigten dieser Kinder werden dann von der Zentralen Stelle erinnert, die Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt dann binnen vier Wochen keine Mitteilung über die Teilnahme, informiert die Zentrale Stelle den für den Wohnsitz des Kindes zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 

    Das Jugendamt erinnert die Personensorgeberechtigten noch einmal an die versäumte Früherkennungsuntersuchung und weist sie auf die Möglichkeit der persönlichen Beratung hin.  

     

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5683dd6389404224a98ec527601dea0c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Coesfelder Straße 36

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-0

    Fax: 02594 12-549

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Dülmen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de