Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

    Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Der zahnärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit hat das Ziel die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu erhalten.

    Die Aufgabenschwerpunkte des zahnärztlichen Dienstes sind:

    - Flächendeckende und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen.

    - Aufklärung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern/Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Mundgesundheit.

    - Zahnärztliche Gutachten im Rahmen:

         - des Bundessozialhilfegesetzes

         - des Asylbewerberleistungsgesetzes

         - der Beihilfeverordnungen

         - bei amtszahnärztlichen Fragestellungen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7050d61acf9c571980c91418cccd8329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de