Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Der zahnärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit hat das Ziel die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu erhalten.
Die Aufgabenschwerpunkte des zahnärztlichen Dienstes sind:
- Flächendeckende und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen.
- Aufklärung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, deren Eltern/Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Mundgesundheit.
- Zahnärztliche Gutachten im Rahmen:
- des Bundessozialhilfegesetzes
- des Asylbewerberleistungsgesetzes
- der Beihilfeverordnungen
- bei amtszahnärztlichen Fragestellungen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
Formulare
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Hinweise für Euskirchen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Euskirchen
Kosten
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020
Stichwörter
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