Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

    Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Der Arbeitskreis Zahnmedizinische Prophylaxe ist zusammen mit dem Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes seit 1988 für die Förderung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kreis Wesel zuständig.

    Mitglieder
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • IKK classic
    • BKK Arbeitsgemeinschaft NRW (BAN)
    • Knappschaft
    • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
    • Zahnärztekammer Nordrhein und Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
    • Kreis Wesel
    Grundlagen der Zahnprophylaxe
    • Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
    • Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
    • Paragraph 54 des Schulgesetzes Nordhrein-Westfalen (SchG NRW)
    • Paragraph 12 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
    • Satzung des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe

    Die aufsuchende zahnmedizinische Gruppenprophylaxe findet in Kindergärten und Schulen statt und beinhaltet u. a. regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen und Fluoridierungen in Schulen. Während die Maßnahmen in Schulen ausschließlich durch das Team des Zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt werden, werden Kindergärten überwiegend durch niedergelassene Zahnarztpraxen betreut. Diese arbeiten im Auftrage des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordinationsbereichsleitung

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Zahnmedizinische Prophylaxe

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de