Grundbuch-Eintragung Erbbaurecht

    Erbbaurechte

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Städtische Baugrundstücke können im Wege des Erbbaurechtes vergeben werden. Hierbei wird das Grundstück nicht an die bauwillige Person verkauft. Stattdessen wird ein Nutzungsvertrag (Erbbauvertrag) für einen Zeitraum von 99 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag berechtigt den Erbbauberechtigten, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Für das Nutzungsrecht ist ein jährlicher Erbbauzins zu bezahlen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L42103 | Lisa Bergkemper

    Adresse

    Hausanschrift

    Hünxer Straße 81

    46537 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de