Grundbuch-Eintragung Erbbaurecht

    Grundbuch-Eintragung Erbbaurecht

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.

    Der Erbbaurechtsvertrag kann z.B. Regelungen treffen

    • zum Vertragsgegenstand (betroffenes Grundstück)
    • zu Art und Zweck des Erbbaurechtes
    • zur Laufzeit
    • zum Erbbauzins
    • zur Tragung von Lasten und Abgaben
    • zum Heimfall
    • zur Handhabung bei Zeitablauf oder
    • zur Einräumung von Vorkaufsrechten.

    Die einzelnen Inhalte werden zwischen der Erbbaurechtsausgeberin (Stadt Krefeld) und dem Erbbaurechtsnehmer vereinbart.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_33a1ca67f22f89250f4581059fb9e989

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3801

    E-Mail: liegenschaften@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Fristen

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    2 Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechtes

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Die rechtliche Grundlage für das Konstrukt des Erbbaurechtes bildet das Erbbaurechtsgesetz. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es die Möglichkeit, vertraglich individuell vereinbarte Inhalte in einen Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gebühren:
    Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht
    • Löschungsbewilligungen 75,00 €
    • Mithaftentlassungserklärung 75,00 €
    Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung
    • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 37,50 €
    • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 75,00 €
    • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 52,50 €
    • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 90,00 €
    Hypothekenaufteilungsurkunden
    • je Aufteilungseinheit 22,50 €, mindestens 75,00 €
    Änderungen der Schuldverhältnisse
    • Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 €
    • Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 €
    • Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
      Bis 50.000,00 €: 165,00 € je Objekt
      Bis 250.000,00 €: 375,00 € je Objekt
      Über 250.000,00 €: 750,00 € je Objekt 
    • Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 € je Fall
    • Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 € e Erklärung
    • Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 € je Objekt
    • Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 € je Fall
    • Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 € je Baulast
    Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht
    • Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 €
    • In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 € je Fall
    Downloads:
    • Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld vom 03.07.2023
    • Zuständigkeitsordnung vom 21.06.2021
    Links:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de