Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen

    Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.

    In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.

    Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.

    Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:

    • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
    • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.

    Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    E-Mail: buergerbuero@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Ein aktuelles Lichtbild ist erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Der Antrag für einen Schwerbehindertenparkausweis kann von jedermann unter Vorlage eines gültigen Bescheides des zuständigen Versorgungsamtes oder des Schwerbehindertenausweises gestellt werden.

    Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, bitte geben Sie dieser Person eine Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) zur Legitimation mit.

    Der Antrag für einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann formlos schriftlich mit Begründung und ggf. Skizze der örtlichen Gegebenheiten an das Ordnungsamt gerichtet werden.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de