Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Bei der Ausgabe der Genehmigungen für Taxen berücksichtigt der Kreis Soest die öffentlichen Verkehrsinteressen. Genehmigungen für den Linienverkehr und sonstige Verkehrsarten mit Kraftomnibussen müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Geschäfte bestellten Person (nur, wenn nicht gleichzeitig Unternehmer)
- Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer und von den Geschäftsführern; nicht älter als drei Monate
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches); nicht älter als drei Monate
- Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebsitzgemeinde
- Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
- Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
- Fahrzeugbezogene Nachweise (TÜV, Eichbescheinigung, Fahrzeugpapiere)
Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.
Formulare
Hinweise für Soest
- Personenbeförderung - Antrag auf Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs
- Personenbeförderung - Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 II Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Taxigewerbe - Änderungen Fahrzeug / Genehmigungsurkunde
- Taxigewerbe - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz
- Antrag auf Ersterteilung, Änderung, Verlängerung, Wiedererteilung einer Genehmigung für die Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (PDF)
- Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenpersonenverkehr (PDF)
- Zusatzbescheinigung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) (PDF)
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Bei Mietwagen 60 Euro für das erste Fahrzeug, 30 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren. Bei Taxis 150 Euro für das erste Fahrzeug und 40 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)
- Antrag § 43 BOKraft
- Antrag auf zusätzliche Auszüge
- Antrag § 47 Abs. 3 PBefG
- Antrag Austausch Fahrzeuge, Änderung Genehmigungsurkunde
- Taxentarifordnung für den Kreis Soest ab dem 1. Oktober 2022
- Taxentarifordnung für den Kreis Soest ab dem 1. April 2023
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen