Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung

    Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Bei der Ausgabe der Genehmigungen für Taxen berücksichtigt der Kreis Soest die öffentlichen Verkehrsinteressen. Genehmigungen für den Linienverkehr und sonstige Verkehrsarten mit Kraftomnibussen müssen bei der Bezirksregierung beantragt werden.

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    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Unfall und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformular
    • Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundebescheinigung der IHK)
    • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Geschäfte bestellten Person (nur, wenn nicht gleichzeitig Unternehmer)
    • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer und von den Geschäftsführern; nicht älter als drei Monate
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches); nicht älter als drei Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebsitzgemeinde
    • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
    • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
    • Fahrzeugbezogene Nachweise (TÜV, Eichbescheinigung, Fahrzeugpapiere)

    Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

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    • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    • Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
    • Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 (Marktzugang Personenverkehr)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Bei Mietwagen 60 Euro für das erste Fahrzeug, 30 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren. Bei Taxis 150 Euro für das erste Fahrzeug und 40 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren.

    Zahlungsarten:

    • Überweisung
    • Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de