Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Haben Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren oder wurde er gestohlen? Teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit!
Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt.
Als Ausweisinhaberin bzw. -inhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (Bürgerbüro der Stadt Petershagen) zu melden. Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie diese bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Petershagen beantragt, müssen Sie das Bürgerbüro persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (Bürgerbüro der Stadt Petershagen) veranlassen:
- Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
- Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein.
- Die Verlustanzeige an die Polizei erfolgt erst nach persönlicher Vorsprache, da Ihre Unterschrift hierfür erforderlich ist.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
- Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
- Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei im Bürgerbüro.
Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Sperren der Unterschriftsfunktion
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024
Stichwörter
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